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Mündliche Prüfung - Präsentation und Fachgespräch - Organisatorisches und Rahmenbedingungen

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Mündliche Prüfung - Präsentation und Fachgespräch

Organisatorisches und Rahmenbedingungen

Wer ist zur mündlichen Prüfung zugelassen?

§ 6 Abs. 1 der Prüfungsordnung regelt dies eindeutig: Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.

Wann erhalte ich das Ergebnis der schriftlichen Prüfung?

Hierfür gibt es keine einheitliche Regelung. Die schnellsten IHKs veröffentlichen die Ergebnisse bereits rund vier Wochen nach der letzten Prüfung, häufig noch per Post. Der elektronische Abruf gewinnt – vor allem bei den größeren IHKs – stetig an Bedeutung. Bei den meisten IHKs liegen die Ergebnisse etwa zwei bis drei Monate nach Abschluss der schriftlichen Prüfung vor; bei langsameren Kammern kann es auch länger dauern. Entsprechend uneinheitlich sind die Termine der mündlichen Prüfung.

Hinweis

Aus der Lerngruppe: Die Vorlaufzeiten schwanken erheblich. Berichtet wurden rund acht Tage (Frankfurt/Oder) über knapp drei Wochen bis hin zu rund 2,5 Monaten (Karlsruhe) zwischen Ergebnisbekanntgabe und mündlicher Prüfung.

Wann findet die mündliche Prüfung statt?

Auch hier gibt es keine einheitliche Regelung. Die mündliche Prüfung darf frühestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse stattfinden; in der Regel liegen rund vier Wochen dazwischen. Bei den meisten IHKs findet die mündliche Prüfung damit etwa drei bis vier Monate nach Abschluss der schriftlichen Prüfung statt. Spätestens kurz vor der nächsten schriftlichen Prüfung sind bei allen IHKs die mündlichen Prüfungen abgeschlossen.

Hinweis

Die IHKs planen für die mündliche Prüfung meist ein festes Zeitfenster ein. Erkundigen Sie sich frühzeitig und berücksichtigen Sie dieses Fenster z. B. bei Ihrer Urlaubsplanung.

Muss ich die mündliche Prüfung direkt nach der schriftlichen ablegen?

Nein. Nach § 6 Abs. 2 der Prüfungsordnung ist die mündliche Prüfung innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Wird diese Frist überschritten, ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen.

Wenn Sie die mündliche Prüfung nicht unmittelbar nach der schriftlichen ablegen möchten, setzen Sie sich unbedingt vorher mit der IHK in Verbindung. Unentschuldigtes Fernbleiben kann als Fehlversuch gewertet werden; eine frühzeitige Abmeldung kann zudem die Stornogebühren reduzieren. Eine Verschiebung ist organisatorisch meist unkompliziert – ein neuer Termin liegt in der Regel rund ein halbes Jahr später.

Kann ich von der Prüfung zurücktreten?

Nach erfolgter Anmeldung kann bis zum Beginn der Prüfung – bei schriftlichen Prüfungen vor Bekanntgabe der Aufgaben – durch schriftliche Erklärung zurückgetreten werden. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt (kein Fehlversuch). Je nach Zeitpunkt des Rücktritts können gestaffelte Gebühren anfallen.

Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder bleibt die zu prüfende Person ohne wichtigen Grund fern, wird die Prüfung mit „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen; im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Was kostet die mündliche Prüfung – und fallen Stornogebühren an?

Die Prüfungsgebühren legt jede IHK selbst fest; sie unterscheiden sich daher deutlich. Teilweise wird die mündliche Prüfung gesondert berechnet, teilweise ist sie in einer Gesamtgebühr enthalten. Verbindliche Beträge nennt ausschließlich Ihre prüfende IHK – in der Regel im Gebührentarif bzw. in der Einladung. Bei Rücktritt oder Verschiebung können je nach Zeitpunkt gestaffelte Storno- bzw. Bearbeitungsgebühren anfallen; eine frühzeitige Abmeldung reduziert diese meist.

Was passiert, wenn ich am Prüfungstag krank werde?

Melden Sie sich unverzüglich – am besten telefonisch – bei Ihrer IHK, bevor die Prüfung beginnt, und reichen Sie ein ärztliches Attest nach. Wird die Erkrankung rechtzeitig mitgeteilt und nachgewiesen, liegt ein wichtiger Grund vor: Die Prüfung zählt dann nicht als Fehlversuch und Sie erhalten einen neuen Termin.

Vorsicht

Nach der Frage des Ausschusses zu Beginn der Prüfung („Sind Sie gesund bzw. prüfungsfähig?“) ist eine Krankmeldung nicht mehr möglich – wer dann antritt, gilt als prüfungsfähig.

Welche Hilfsmittel stellt die IHK zur Verfügung?

Auch dies ist nicht einheitlich geregelt. In der Regel teilt die IHK die verfügbaren Hilfsmittel mit der Einladung zur mündlichen Prüfung mit bzw. fragt den Bedarf ab – teilweise schon bei der Einreichung der Problemstellung und Grobgliederung. Die meisten IHKs stellen inzwischen einen Beamer mit PC/Notebook zur Verfügung, teilweise auch Dokumentenkamera oder Overheadprojektor. Zusätzlich stehen meist Flipchart, Tafel oder Whiteboard sowie eine Pinnwand bereit. Klären Sie Zweifelsfälle rechtzeitig mit der zuständigen IHK.

Hinweis

In der Praxis nutzen fast alle Prüflinge ausschließlich Beamer und PowerPoint. Beziehen Sie ein weiteres Medium sinnvoll ein, um sich von der Masse abzuheben.

Darf ich Karteikarten oder Notizen mitnehmen?

Ja. Kartei- bzw. Moderationskarten sind erlaubt und dienen als Anker, falls Sie einmal den Faden verlieren. Ein Glas Wasser dürfen und sollten Sie ebenfalls mitnehmen – im anschließenden Fachgespräch ist ein klarer Kopf (und eine nicht ausgetrocknete Stimme) Gold wert.

Wie lange dauert die mündliche Prüfung?

Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation (max. 15 Minuten) und einem anschließenden Fachgespräch (max. 30 Minuten). Ein Unterschreiten der 15 Minuten darf nicht zu einer Abwertung führen (DIHK-Information 3b). Mit Vorbereitungszeit, Feedback und Ergebnisverkündung kann sich der gesamte Termin auf bis zu 60 Minuten ausdehnen.

Wie ist der genaue Ablauf der mündlichen Prüfung?

Die mündliche Prüfung läuft meist nach folgendem Schema ab:

  • In der Einladung wird Ihnen der genaue Prüfungsort mitgeteilt. Warten Sie vor dem Raum; der Prüfungsausschuss bittet Sie zur gegebenen Zeit herein.
  • Zunächst werden Ihre Personalien überprüft.
  • Anschließend richten Sie sich ein und bereiten Ihre Hilfsmittel vor.
  • Es folgen die offizielle Begrüßung, eine kurze Vorstellung der Ausschussmitglieder und die obligatorische Frage nach Ihrem Gesundheitszustand (ab diesem Zeitpunkt ist keine Krankmeldung mehr möglich).
  • Nun beginnt die Präsentation (max. 15 Minuten).
  • Direkt im Anschluss folgt das Fachgespräch (max. 30 Minuten); es schließt unmittelbar an die Präsentation an.
  • Danach werden Sie meist gebeten, den Raum zu verlassen, damit sich der Ausschuss beraten kann.
  • Im Anschluss erhalten Sie eine kurze Rückmeldung und das Ergebnis der mündlichen Prüfung. Einige IHKs händigen das Zeugnis direkt aus, die meisten versenden es innerhalb weniger Tage per Post.

Hinweis

Planen Sie für die Anreise ausreichend Zeit ein, um nicht in Stress zu geraten. Vergessen Sie weder Ihren Personalausweis bzw. Reisepass noch Ihre Präsentationsunterlagen.

Hinweis

Logistik-Checkliste für den Prüfungstag:

  • Prüfungsort und Gebäude vorab klären – die Prüfung findet nicht zwingend in der IHK selbst statt.
  • Exakte Startzeit verifizieren (öffnet das Gebäude wirklich pünktlich?), im Zweifel telefonisch nachfragen.
  • Anreise mit Puffer planen: Parkmöglichkeit bzw. ÖPNV, mögliche Streiks oder Baustellen einkalkulieren.
  • Zeit für den Aufbau und Test der Technik vor Ort einrechnen.

Werde ich während der Präsentation unterbrochen oder etwas gefragt?

In der Regel nein. Die rund 15 Minuten der Präsentation gehören ununterbrochen Ihnen; der Prüfungsausschuss stellt während des Vortrags üblicherweise keine Fragen. Fragen und fachliche Vertiefung folgen erst im anschließenden Fachgespräch.

Wer sitzt im Prüfungsausschuss?

Der Prüfungsausschuss besteht nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (§ 40 BBiG) aus mindestens drei Mitgliedern: Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule. Mindestens zwei Drittel der Mitglieder sind Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerbeauftragte; die Tätigkeit ist ehrenamtlich. In der Praxis treffen Sie meist auf erfahrene Praktikerinnen und Praktiker aus dem Rechnungswesen – ein Grund mehr, das Fachgespräch als Austausch auf Augenhöhe zu verstehen.

Was soll ich zur Prüfung anziehen?

Eine Kleiderordnung gibt es nicht. Ein gepflegtes, business-orientiertes Auftreten gehört jedoch zur kommunikativen Wirkung dazu und wird von vielen Ausschüssen positiv wahrgenommen. Orientieren Sie sich an dem, was Sie bei einem wichtigen Kunden- oder Bankgespräch tragen würden. Wichtiger als das einzelne Kleidungsstück ist, dass Sie sich darin sicher fühlen.

Welches Ziel verfolgt die mündliche Prüfung?

Nach § 6 Abs. 3 der Prüfungsordnung soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, angemessen und sachgerecht zu kommunizieren und Fachinhalte zu präsentieren. Die kommunikative Fähigkeit wird überwiegend im Fachgespräch geprüft, das „Präsentieren von Fachinhalten“ im Wesentlichen durch die Präsentation.