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Mündliche Prüfung - Präsentation und Fachgespräch - Thema, Gliederung und Formalia

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Mündliche Prüfung - Präsentation und Fachgespräch

Thema, Gliederung und Formalia

Welche Themen sind für die Präsentation zulässig?

Nach § 12 Abs. 6 wählt die zu prüfende Person das Thema selbst. Es muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen. Besonders gut eignen sich:

  • Anliegen, Funktionen und Interessenten der Jahresabschlussanalyse (nicht als alleiniges Thema)
  • Erstellung der Strukturbilanz (z. B. als Grundlage der Kennzahlenberechnung)
  • Erfolgsquellen (Betriebsergebnis, EBIT)
  • Kennzahlen zur Vermögens-, Kapital- und Finanzstruktur
  • Finanzierungsregeln und Rentabilitätskennzahlen
  • Bewegungsbilanz
  • Kapitalflussrechnung / Cashflow
  • Rating / Basel

Was sollte die Präsentation beinhalten?

Nach § 12 Abs. 5 soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen.

Was ist ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis?

Ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis ist:

  • kein existenzbedrohendes Problem,
  • kein „ernsthaftes“ Problem,
  • nicht zwingend ein Liquiditätsproblem.

Die Anforderungen werden nur durch drei Punkte begrenzt: Es muss ein komplexes Problem sein, aus der betrieblichen Praxis stammen und im Bereich der Jahresabschlussanalyse liegen.

Beispiel

Geeignet sind z. B. „Einführung einer Kapitalflussrechnung“, „Finanzierung einer anstehenden Investition und deren Auswirkungen auf die Kennzahlen“ oder „Verbesserung des Ratings zur Vorbereitung auf ein Bankgespräch“.

Der DIHK ergänzt: Die Problemstellung muss aus der betrieblichen Praxis stammen und bereits aus dem Thema (nicht erst aus der Kurzbeschreibung) erkennbar sein. Auch angenommene Problemstellungen sind möglich. Alltägliche oder banale Themen erfüllen den Anspruch nicht. Eine handlungsorientierte Formulierung ist vorgegeben, und es muss eine mögliche Lösung dargestellt werden.

Vorsicht

Sehr oft werden Präsentationen rund um die Eigenkapitalquote oder die Liquiditätsgrade gehalten. Mit einem anderen Schwerpunkt heben Sie sich von der Masse ab. Ein Liquiditätsengpass oder eine drohende Insolvenz ist kein Pflichtthema – das ist ein Mythos.

Wann muss ich die Gliederung meiner Präsentation einreichen?

Nach § 12 Abs. 6 ist das Thema mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung zum Termin der dritten schriftlichen Prüfungsleistung einzureichen. Bei den meisten IHKs bedeutet dies: spätestens am Tag der dritten schriftlichen Prüfung. Manche IHKs (z. B. Hamburg) argumentieren, dass die Gliederung nicht bei der IHK, sondern beim Prüfungsausschuss einzureichen ist; wegen der Weiterleitung muss die Abgabe dann früher erfolgen. Einzelne IHKs (z. B. Braunschweig) verzichten auf eine Voreinreichung – hier ist die Gliederung erst zum Termin der mündlichen Prüfung mitzubringen.

Hinweis

Arbeiten Sie die Gliederung rechtzeitig aus, am besten parallel zur Erarbeitung des Moduls „Jahresabschlussanalyse“.

Muss meine Gliederung von der IHK genehmigt werden?

Nein. Die IHK nimmt die Unterlagen für den Prüfungsausschuss lediglich entgegen; eine Bewertung, Beurteilung oder Einschätzung erfolgt nicht. Es ist gewollt, dass die qualitative und quantitative Verantwortung bei der zu prüfenden Person liegt (DIHK-Informationsblatt 4a).

Vorsicht

Da die IHK das Thema nicht prüft, gibt eine angenommene Gliederungseinreichung keinerlei Garantie für die fachliche Eignung. Holen Sie sich deshalb unbedingt vorab fachliches Feedback ein (siehe Abschnitt „Praxistipps zur Präsentation“).

Darf ich Änderungen an der eingereichten Gliederung vornehmen?

Ja. Da die Gliederung meist einige Wochen vor der mündlichen Prüfung erstellt wird, sind Änderungen zulässig, solange das gewählte Thema nicht wesentlich verändert wird. Erläutern Sie dies kurz zu Beginn der Präsentation (DIHK-Informationsblatt 4b). Einzelne IHKs (z. B. Bielefeld) verlangen eine aussagekräftige Gliederung statt rein formaler Gliederungspunkte.

Warum muss ich eine Eigenständigkeitserklärung abgeben?

Die IHK bewertet Ihre eigene Leistung. Daher müssen Sie die Präsentation selbständig erarbeitet haben und dies in einer ehrenwörtlichen Erklärung bestätigen. Fremde Inhalte sind durch eine Quellenangabe zu kennzeichnen; ein Verstoß kann als Täuschungsversuch gewertet werden. Für Quellenangaben empfehlen sich Fußnoten mit Verweis auf ein Verzeichnis am Ende, das auch ins Handout aufgenommen werden sollte.

Muss ich eine Quellenangabe erstellen?

Die IHK schreibt Quellenangaben nicht direkt vor. Da die Präsentation aber eine eigenständige Leistung sein muss, riskieren Sie bei nicht gekennzeichneten fremden Inhalten einen Verstoß gegen die ehrenwörtliche Erklärung. Für veröffentlichte Jahresabschlüsse ist nach hiesiger Auffassung keine Quellenangabe erforderlich. Branchen- bzw. Vergleichszahlen sollten Sie dagegen mit Quelle versehen – am sinnvollsten unter der Gliederung oder auf der letzten Seite des Handouts.

Hinweis

Kennzeichnen Sie fremde Inhalte deutlich und fügen Sie eine Quellenangabe ein. Noch besser: Verwenden Sie ausschließlich eigene Inhalte.