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Mündliche Prüfung - Präsentation und Fachgespräch - Wiederholung

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Mündliche Prüfung - Präsentation und Fachgespräch

Wiederholung

Kann ich die mündliche Prüfung wiederholen?

Ja. Nach § 12 Abs. 1 der Prüfungsordnung kann eine nicht bestandene schriftliche oder mündliche Prüfung jeweils zweimal wiederholt werden. Wer die Wiederholung der mündlichen Prüfung innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag der nicht bestandenen Prüfung beantragt, ist von der schriftlichen Prüfung befreit, sofern die vorangegangene schriftliche Leistung mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde (§ 12 Abs. 3).

Was passiert nach drei Fehlversuchen oder wenn die Zwei-Jahres-Frist verstreicht?

In diesem Fall muss zunächst die schriftliche Prüfung erneut abgelegt und bestanden werden, bevor erneut zur mündlichen Prüfung angetreten werden kann.

Kann ich bei Nicht-Bestehen das gleiche Thema erneut einreichen?

Ja. Das DIHK-Informationsschreiben (Stand 10/2019, Punkt 4c) stellt klar, dass das Thema in der Wiederholungsprüfung erneut eingereicht werden darf.

Kann ich eine bereits bestandene Prüfung wiederholen?

Nach § 12 Abs. 4 kann auf Antrag im Fall der Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung auch eine bereits bestandene Prüfung wiederholt werden. In diesem Fall gilt ausschließlich das Ergebnis der letzten Prüfung.