Man unterscheidet in der Umsatzsteuer das Inland als auch das Ausland, letzteres wird wiederum unterteilt in das übrige Gemeinschaftsgebiet und das Drittland. Ordne zu.
Orte | Inland | Ausland | Gemein-schaftsgebiet | übriges Gemein-schaftsgebiet | Drittlandsgebiet | Begründung |
Frankfurt a.M. | ||||||
Griechenland | ||||||
Rumänien | ||||||
Monaco | ||||||
Deutsches Kreuzfahrtschiff auf hoher See | ||||||
Freizone des Kontrolltyps I | ||||||
Freizone des Kontrolltyps II | ||||||
Russische Botschaft in Berlin | ||||||
Büsingen | ||||||
Helgoland |
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