Wir rechnen folgendermaßen:
Umsatzart | § 3 IXa 1 Nr. 2 UStG |
Ort des Umsatzes | Düsseldorf, § 3f UStG |
Steuerbarkeit | steuerbar |
Bemessungsgrundlage | alle bei der Ausführung der sonstigen Leistung entstandenen Ausgaben = 900 € , § 10 IV Nr. 3 UStG |
Umsatzsteuer | 19 % x 900 € = 171 € |
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