Die anderen Umsätze, für die keine Umsatzsteuer anfällt, die also umsatzsteuerbefreit sind, sind in § 4 Nr. 8 - 28 UStG aufgelistet. Hiervon seien Beispiele aufgelistet:
- Umsätze von Heilberufen (§ 4 Nr. 14 UStG),
- Umsätze und Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen (§ 4 Nr. 8 f) UStG),
- Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen (§ 4 Nr. 9 b UStG),
- Vermietungs- und Verpachtungsumsätze (§ 4 Nr. 12 UStG),
- Umsätze kultureller Einrichtungen und Veranstaltungen der öffentlichen Hand (§ 4 Nr. 20 UStG),
- die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post AG (§ 4 Nr. 11 b UStG),
- Krankentransporte (§ 4 Nr. 17 UStG).
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