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Einkommensteuer für Bibus - Kinder zwischen 18 und 25 Jahren

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Einkommensteuer für Bibus

Kinder zwischen 18 und 25 Jahren

Kinder, die sich noch in Berufsausbildung befinden, bzw. Kinder, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten, werden in dieser Altersklasse berücksichtigt (§ 32 IV 1 Nr. 2 EStG). Darüber hinaus ist es bei Kindern über 18 Jahren möglich, die Altersgrenze um die Zeit des geleisteten (Grund-) Wehrdienstes bzw. des entsprechenden Ersatzdienstes zu verlängern, sofern dieser abgeleistet wurde (§ 32 V 1 Nr. 1 EStG).