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Einkommensteuer für Bibus - Kindergeld

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Einkommensteuer für Bibus

Kindergeld

Das Kindergeld ist gestaffelt nach der Kinderzahl und entspricht dem einkommensteuerlichen Kindbegriff nach § 32 EStG. Kindergeld wird also in all jenen Monaten gezahlt, in denen Kinder zu berücksichtigen sind. Wichtig ist, dass im laufenden Kalenderjahr das Kindergeld als Steuervergütung monatlich gezahlt wird (§ 31 EStG). Beim monatlichen Kindergeld erhält man für das erste und zweite Kind jeweils einen Betrag (alle Beträge ab 01.07.2019) von 204 €, für das dritte 210 € und für jedes weitere Kind einen Betrag von 235 € (vgl. § 66 I 1 EStG).