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Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit - Anforderungen an Ausbilder und Ausbildungsbetrieb

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Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit

Anforderungen an Ausbilder und Ausbildungsbetrieb

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Wichtig ist die sog. Ausbildungsordnung:

  • In Deutschland werden im Rahmen der dualen Berufsausbildung durch eine Ausbildungsordnung die Standards für eine betriebliche Ausbildung festgelegt.

  • Hierbei wird die sachliche als auch die zeitliche Gliederung der Ausbildung durch die Ausbildungsordnung geregelt.


Die Berufsausbildung wird im sog. Dualen System durchgeführt, d.h. konkret an zwei unterschiedlichen Lernorten, nämlich in folgenden:

  • Berufsschule

    • Eine breit angelegte berufliche Grundbildung als auch die Förderung der Allgemeinbildung soll durch die Berufsschule vermittelt werden. Die Qualifikationen und Kompetenzen, welche für den Beruf notwendig sind, werden hier vermittelt.

 

  • Arbeitsplatz

    • Am Arbeitsplatz hingegen werden den Auszubildenden die fachpraktischen Kenntnisse vermittelt. Berufsschule und ausbildender Betrieb arbeiten zusammen, damit Auszubildende möglichst optimal qualifiziert werden.

 


Das Berufsbildungsgesetz:

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Durch das Berufsbildungsgesetz werden die Kompetenzen in der Ausbildung verteilt, Rechte und Pflichten der Auszubildenden aber auch der Ausbildenden geregelt, Kündigungsmöglichkeiten geklärt als auch das Prüfungswesen festgelegt.

  • Die Prüfung wird hierbei durchgeführt und die Ausbildung überwacht durch eine zuständige Stelle, welche in der Regel die für die Auszubildenden die maßgebliche Kammer ist, also bspw. die IHK, die Handwerkskammer oder die Ärzte- oder Landwirtschaftskammer.

  • Das Berufsbildungsgesetz stellt die Grundlage für die Ausbildungsordnung dar. Bei der Entstehung neuer Ausbildungsordnungen geht die Initiative oftmals von den Fachverbänden, alternativ allerdings auch von Organisationen der Arbeitgebenden, vom Bundesinstitut für Berufsbildung bzw. von den Gewerkschaften aus. Nachdem die Beteiligten angehört wurden, entscheidet das zuständige Bundesministerium in Abstimmung mit den Ländern über eine neue Ausbildungsordnung.

  • Funktionen der Ausbildungsordnung sind, eine rechtsverbindliche als auch eine didaktische Grundlage und außerdem die Grundlage der betrieblichen Ausbildungsplanung zu schaffen. Weiterhin sollen bundeseinheitliche Ausbildungsstandards und Prüfungsanforderung geschaffen sowie eine Kontrolle der betrieblichen Berufsausbildung sichergestellt werden.