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Einkommensteuer für Bibus - Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht? Gewöhnlicher Aufenthalt?

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Einkommensteuer für Bibus

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht? Gewöhnlicher Aufenthalt?

Prüfen Sie den Umfang der inländischen (Einkommen-) Steuerpflicht in den nachfolgenden Fällen (vorbehaltlich evtl. DBA-Regelungen):

  1. Dem in Salzburg (A) lebenden Deutschen Franz Z. gehört ein vollvermietetes Fünffamilienhaus in Wedel/Holstein.

  2. Der Franzose Francois M. unterhält in Köln, wo er auch lebt, eine Import-Export Unternehmung; in Nimes (F) gehört ihm ein vermietetes Einfamilienhaus.

  3. Der Japaner Ohaio Gosaimas besuchte seinen Vetter Taga Nashi zu Urlaubszwecken vom 19. Mai des Jahres 01 bis 16. Dezember des Jahres 01 in Düsseldorf; Taga Nashi verfügt in Japan über langfristig vermieteten Immobilienbesitz.

  4. Der Brite Anthony Q. unterhält in Leeds (GB) eine Metallwarenfabrik, zur Betreuung seiner im Jahre 01 in Hamburg neu gegründeten Zweigniederlassung hielt er sich insgesamt 210 Tage in einem renommierten Hamburger Hotel auf.

  5. Die Dänin Helga Olsson wohnt in Abenra (DK); alle 14 Tage fährt sie nach Flensburg, um dort günstig für sich und ihre Familie einzukaufen.