Horizontale Finanzierungsregeln setzen Positionen der Aktivseite (Vermögen) und der Passivseite (Kapital) der Bilanz zueinander ins Verhältnis. Dazu gehören die Goldene Bilanzregel, die Goldene Bankregel, die Goldene Finanzregel und die Liquiditätsregeln.
Goldene Bilanzregel
Bei der Optimierung der Kapitalstruktur eines Unternehmens wird vor allem darauf geachtet, dass die sog. Fristenkongruenz gewahrt ist. Dies bedeutet, dass die Vermögensbestandteile (Anlage- bzw. Umlaufvermögen) entsprechend der Verweildauer im Unternehmen finanziert werden müssen.
Merke
Als Goldene Bilanzregel gilt also der Grundsatz, dass langfristig im Unternehmen befindliches Vermögen durch langfristiges Kapital finanziert werden soll.
Es gilt Folgendes:
- Goldene Bilanzregel (im engeren Sinne): Das Anlagevermögen sollte vollständig durch Eigenkapital gedeckt sein.
Anlagendeckung I in % (Deckungsgrad A) = Eigenkapital/Anlagevermögen × 100 ≥ 100 % - Goldene Bilanzregel im weiteren Sinne (fristenkongruente Finanzierung):
Anlagendeckung II in % (Deckungsgrad B) = (Eigenkapital + langfristiges FK + mittelfristiges FK)/Anlagevermögen × 100 ≥ 100 %
Die Goldene Bilanzregel im engeren Sinne wird in der Praxis selten erfüllt, da die meisten Unternehmen neben Eigenkapital auch langfristiges Fremdkapital einsetzen. In der Prüfung werden Anlagendeckung I und II dennoch regelmäßig berechnet und beurteilt.
In einer erweiterten Fassung verlangt die Goldene Bilanzregel, dass auch das langfristig gebundene Umlaufvermögen (z. B. der eiserne Bestand an Vorräten) langfristig finanziert wird.
Prüfungstipp
So beurteilen Sie die Anlagendeckung in der Prüfung:
- Anlagendeckung II ≥ 100 %: Das Anlagevermögen ist vollständig langfristig finanziert; die Goldene Bilanzregel im weiteren Sinne ist erfüllt.
- Anlagendeckung II unter 100 %: Ein Teil des Anlagevermögens ist kurzfristig finanziert. Läuft das kurzfristige Kapital aus, muss es zu ungünstigeren Bedingungen ersetzt werden; es droht ein Liquiditätsengpass.
- Mögliche Maßnahmen: kurzfristige Kredite in langfristige Darlehen umschulden, Eigenkapital zuführen (z. B. Kapitalerhöhung, Gewinnthesaurierung), nicht betriebsnotwendiges Anlagevermögen verkaufen oder Anlagen über Sale-and-lease-back finanzieren.
Goldene Bankregel
Merke
Goldene Bankregel: Kurzfristige Einlagen sollten nur kurzfristig ausgeliehen werden, langfristige Einlagen hingegen können kurz-, mittel- und langfristig ausgeliehen werden.
Die Goldene Bankregel stammt aus dem Bankgeschäft. Sie verlangt Fristenkongruenz: Mittel sollen nur so lange gebunden werden, wie sie zur Verfügung stehen. Übertragen auf ein Unternehmen entspricht sie der Goldenen Bilanzregel im weiteren Sinne.
Goldene Finanzregel
Hinsichtlich ihrer Aussagekraft unterscheidet sich die Goldene Finanzregel von der Goldenen Bilanzregel kaum.
Merke
Die Goldene Finanzregel besagt, dass ein Unternehmen nicht weniger kurzfristiges Vermögen als kurzfristiges Kapital bzw. nicht mehr langfristiges Vermögen als langfristiges Kapital besitzen sollte.
Es gilt Folgendes:
- Kurzfristiges Vermögen/Kurzfristiges Kapital ≥ 1
- Langfristiges Kapital/Langfristiges Vermögen ≥ 1
Liquiditätsregeln
Die Liquiditätsregeln vergleichen das kurzfristig verfügbare Vermögen mit dem kurzfristigen Fremdkapital. In der Prüfung werden die Liquiditätsgrade nach der Formelsammlung mit bilanzanalytischen Werten berechnet:
Merke
- Liquidität 1. Grades in % (Barliquidität) = liquide Mittel/kurzfristiges Fremdkapital × 100
- Liquidität 2. Grades in % (Einzugsliquidität) = (liquide Mittel + Forderungen)/kurzfristiges Fremdkapital × 100
Sollwert: mindestens 100 % (1:1-Regel) - Liquidität 3. Grades in % (Working Capital Ratio) = Umlaufvermögen/kurzfristiges Fremdkapital × 100
In der Literatur: mindestens 200 % (2:1-Regel, oft „Bankers’ Rule“ genannt)
Working Capital = Umlaufvermögen − kurzfristiges Fremdkapital; es sollte positiv sein.
Vorsicht
Verwechseln Sie die 1:1- und die 2:1-Regel der Liquidität nicht mit den gleichnamigen vertikalen Regeln zum Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital (siehe „Vertikale Finanzierungsregeln“).
Richtwerte und Bankers’ Rule
Für die Beurteilung in der Prüfung nennt die Formelsammlung folgende Richtwerte:
Kennzahl | Richtwert | Bezeichnung in IHK-Lösungen |
Anlagendeckung I | 100 % | Goldene Bilanzregel |
Anlagendeckung II | mindestens 100 % | Goldene Bilanzregel im weiteren Sinne (fristenkongruente Finanzierung) |
Liquidität 2. Grades | mindestens 100 % | Zielgröße |
Working Capital | positiv (größer als 0) | – |
Eigenkapitalquote | mindestens ca. 33 % (ein Drittel) | „Bankers’ Rule“, in neueren Lösungen „Praxiserfahrung“ |
Fremdkapitalquote | höchstens ca. 66,7 % | „nach Marktmeinung“ |
Verschuldungskoeffizient (Fremdkapital/Eigenkapital) | nicht mehr als 2 | „nach Marktmeinung“ |
Hinweis
Der Begriff „Bankers’ Rule“ wird unterschiedlich verwendet. In der Literatur meint er meist die 2:1-Regel (Liquidität 3. Grades mindestens 200 %). In IHK-Lösungen wird damit eine Eigenkapitalquote von mindestens ca. 33 % bezeichnet, teilweise mit Hinweis auf Basel III. Basel III regelt allerdings die Eigenmittel der Banken, nicht die Eigenkapitalquote der Kreditnehmer. Nennen Sie in der Prüfung deshalb immer die Kennzahl und den Richtwert, nicht nur den Namen der Regel.
Beispiel
Die Bilanz der M-GmbH zeigt folgende bilanzanalytische Werte (in T€):
- Anlagevermögen 1.200; Umlaufvermögen 800 (davon Vorräte 350, Forderungen 300, liquide Mittel 150)
- Eigenkapital 600; langfristiges Fremdkapital 500; mittelfristiges Fremdkapital 200; kurzfristiges Fremdkapital 700
Anlagendeckung I = 600/1.200 × 100 = 50,00 %
Anlagendeckung II = (600 + 500 + 200)/1.200 × 100 = 108,33 %
Liquidität 2. Grades = (150 + 300)/700 × 100 = 64,29 %
Liquidität 3. Grades = 800/700 × 100 = 114,29 %
Working Capital = 800 − 700 = 100 T€
Eigenkapitalquote = 600/2.000 × 100 = 30,00 %
Verschuldungskoeffizient = 1.400/600 = 2,33
Beurteilung: Das Anlagevermögen ist langfristig finanziert (Anlagendeckung II über 100 %), und das Working Capital ist positiv. Die Liquidität 2. Grades liegt aber deutlich unter dem Sollwert von 100 %: Das kurzfristige Fremdkapital kann nicht aus liquiden Mitteln und Forderungen gedeckt werden. Eigenkapitalquote und Verschuldungskoeffizient verfehlen die Richtwerte (mindestens ca. 33 % bzw. nicht mehr als 2).
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