a) Wir gehen davon aus, dass auf jeden Fall gewandelt wird. 424 = 4·P0 + 40, also P = 96 €.
b) Nun wird berücksichtigt, dass man wandeln kann, aber nicht muss. Gewöhnliche, in allen Ausstattungsmerkmalen vergleichbare (!) Anleihen notieren z.Z. zu 99 €, also P0 = max(99,96) = 99 €.
c) Wert des Umtauschrechts sei x, also 4·99 + 40 + x = 480, also x = 44 €. Es lohnt sich daher, vom Wandlungsrecht Gebrauch zu machen.
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