Was ist eine bedingte Kapitalerhöhung? Angabe zur Lösung in Kapitel Bedingte Kapitalerhöhung.
Methode
Musterlösung: Die Hauptversammlung beschließt mit Dreiviertelmehrheit eine Erhöhung des Grundkapitals, die nur so weit durchgeführt wird, wie Umtausch- oder Bezugsrechte ausgeübt werden (§ 192 Abs. 1 AktG).
Zulässige Zwecke sind Umtausch- und Bezugsrechte aus Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, die Vorbereitung eines Unternehmenszusammenschlusses sowie Bezugsrechte für Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung (§ 192 Abs. 2 AktG); die Höchstgrenzen ergeben sich aus § 192 Abs. 3 AktG. Das Grundkapital ist mit der Ausgabe der Bezugsaktien erhöht (§ 200 AktG).
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