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Finanzmanagement - Lastschriftverfahren

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Finanzmanagement

Lastschriftverfahren

Anders als bei der Überweisung wird die Zahlung bei der Lastschrift nicht vom Schuldner, sondern vom Gläubiger ausgelöst. Statt einer Bringschuld liegt eine Holschuld vor.

Hierbei handelt es sich um ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, mit dem der Empfänger unter Einschaltung von Kreditinstituten vom Konto des Zahlungspflichtigen fällige Forderungen einziehen lassen kann.

Seit dem 01.02.2014 gibt es in Deutschland nur noch die SEPA-Lastschrift; die früheren Verfahren Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag sind abgeschafft. Eine Lastschrift kann für einmalige und wiederkehrende Zahlungen ausgeführt werden, wenn der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat (schriftlich oder elektronisch). Eine mündliche Erlaubnis genügt nicht.

Einsatzbereich

Das Lastschriftverfahren ist vor allem dann geeignet, wenn Forderungen

  • in großen Massen

  • gegenüber einem bestimmten Kreis von Schuldnern

laufend entstehen.

Merke

Ablauf einer SEPA-Lastschrift:

1. Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Pflichtangaben sind u. a. die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers und die Mandatsreferenz.

2. Der Zahlungsempfänger kündigt dem Zahlungspflichtigen die Belastung mit Betrag und Fälligkeitstag vorab an (Pre-Notification, spätestens 14 Kalendertage vorher, sofern keine kürzere Frist vereinbart ist).

3. Der Zahlungsempfänger reicht die Lastschrift aufgrund einer Inkassovereinbarung bei seiner Bank (erste Inkassostelle) ein, spätestens einen Geschäftstag vor Fälligkeit; diese leitet sie an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) weiter.

4. Am Fälligkeitstag belastet die Bank des Zahlungspflichtigen dessen Konto; der Betrag wird dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben.

SEPA-Basislastschrift

Die SEPA-Basislastschrift kann gegenüber Verbrauchern und Unternehmen verwendet werden (Nachfolgerin der früheren Einzugsermächtigung). Das Mandat kann der Zahlungspflichtige jederzeit für die Zukunft widerrufen. Ein Mandat, das 36 Monate lang nicht genutzt wurde, verfällt.

Merke

Der Zahlungspflichtige kann die Erstattung eines per Basislastschrift belasteten Betrags innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Angabe von Gründen verlangen (§ 675x Abs. 2 und 4 BGB). Lag kein gültiges Mandat vor (nicht autorisierte Lastschrift), beträgt die Frist 13 Monate (§ 676b Abs. 2 BGB).

Beispiel

Die SEPA-Basislastschrift wird bei regelmäßig anfallenden Beträgen angewendet, z. B. bei
- Versicherungsprämien,
- Telefongebühren,
- Mitgliedsbeiträgen.

Wird das Konto von Frau K. am 05.02.2027 per Basislastschrift belastet, kann sie die Erstattung bis zum 02.04.2027 verlangen (acht Wochen = 56 Tage).

SEPA-Firmenlastschrift

Die SEPA-Firmenlastschrift ist nur zulässig, wenn der Zahlungspflichtige kein Verbraucher ist (Nachfolgerin des früheren Abbuchungsauftrags). Der Zahlungspflichtige muss das Mandat zusätzlich seiner eigenen Bank bestätigen; diese prüft vor jeder Belastung, ob ein Mandat vorliegt.

Merke

Unterschied zur Basislastschrift: Bei der Firmenlastschrift besteht nach der Einlösung kein Erstattungsanspruch, weil der Zahlungspflichtige seine Zustimmung auch unmittelbar gegenüber seiner Bank erteilt hat (vgl. § 675x Abs. 3 BGB). Der Zahlungsempfänger erhält dadurch eine höhere Zahlungssicherheit.

Beispiel

Firmenlastschriften kommen besonders bei größeren Forderungsbeträgen zwischen Unternehmen vor, z. B. bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Basis- und Firmenlastschrift im Vergleich

SEPA-BasislastschriftSEPA-Firmenlastschrift
ZahlungspflichtigerVerbraucher und Unternehmennur Nicht-Verbraucher
Mandatnur gegenüber dem Zahlungsempfängergegenüber dem Zahlungsempfänger, zusätzlich Bestätigung bei der eigenen Bank
Prüfung des Mandats durch die Zahlstelleneinja, vor jeder Belastung
Erstattung einer autorisierten Lastschriftinnerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründenausgeschlossen
Erstattung einer nicht autorisierten Lastschriftinnerhalb von 13 Monateninnerhalb von 13 Monaten

Widerruf und Rückgabe

  • Eine einzelne Lastschrift kann der Zahlungspflichtige bis zum Ende des Geschäftstags vor dem Fälligkeitstag widerrufen (§ 675p Abs. 2 BGB).

  • Weist das Konto keine Deckung auf, kann die Zahlstelle die Lastschrift zurückgeben (Rücklastschrift). Die Kosten trägt in der Regel der Zahlungspflichtige.