Anders als bei der Überweisung wird die Zahlung bei der Lastschrift nicht vom Schuldner, sondern vom Gläubiger ausgelöst. Statt einer Bringschuld liegt eine Holschuld vor.
Hierbei handelt es sich um ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, mit dem der Empfänger unter Einschaltung von Kreditinstituten vom Konto des Zahlungspflichtigen fällige Forderungen einziehen lassen kann.
Seit dem 01.02.2014 gibt es in Deutschland nur noch die SEPA-Lastschrift; die früheren Verfahren Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag sind abgeschafft. Eine Lastschrift kann für einmalige und wiederkehrende Zahlungen ausgeführt werden, wenn der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat (schriftlich oder elektronisch). Eine mündliche Erlaubnis genügt nicht.
Einsatzbereich
Das Lastschriftverfahren ist vor allem dann geeignet, wenn Forderungen
in großen Massen
gegenüber einem bestimmten Kreis von Schuldnern
laufend entstehen.
Merke
Ablauf einer SEPA-Lastschrift:
1. Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Pflichtangaben sind u. a. die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers und die Mandatsreferenz.
2. Der Zahlungsempfänger kündigt dem Zahlungspflichtigen die Belastung mit Betrag und Fälligkeitstag vorab an (Pre-Notification, spätestens 14 Kalendertage vorher, sofern keine kürzere Frist vereinbart ist).
3. Der Zahlungsempfänger reicht die Lastschrift aufgrund einer Inkassovereinbarung bei seiner Bank (erste Inkassostelle) ein, spätestens einen Geschäftstag vor Fälligkeit; diese leitet sie an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) weiter.
4. Am Fälligkeitstag belastet die Bank des Zahlungspflichtigen dessen Konto; der Betrag wird dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben.
SEPA-Basislastschrift
Die SEPA-Basislastschrift kann gegenüber Verbrauchern und Unternehmen verwendet werden (Nachfolgerin der früheren Einzugsermächtigung). Das Mandat kann der Zahlungspflichtige jederzeit für die Zukunft widerrufen. Ein Mandat, das 36 Monate lang nicht genutzt wurde, verfällt.
Merke
Beispiel
- Versicherungsprämien,
- Telefongebühren,
- Mitgliedsbeiträgen.
Wird das Konto von Frau K. am 05.02.2027 per Basislastschrift belastet, kann sie die Erstattung bis zum 02.04.2027 verlangen (acht Wochen = 56 Tage).
SEPA-Firmenlastschrift
Die SEPA-Firmenlastschrift ist nur zulässig, wenn der Zahlungspflichtige kein Verbraucher ist (Nachfolgerin des früheren Abbuchungsauftrags). Der Zahlungspflichtige muss das Mandat zusätzlich seiner eigenen Bank bestätigen; diese prüft vor jeder Belastung, ob ein Mandat vorliegt.
Merke
Beispiel
Basis- und Firmenlastschrift im Vergleich
| SEPA-Basislastschrift | SEPA-Firmenlastschrift | |
|---|---|---|
| Zahlungspflichtiger | Verbraucher und Unternehmen | nur Nicht-Verbraucher |
| Mandat | nur gegenüber dem Zahlungsempfänger | gegenüber dem Zahlungsempfänger, zusätzlich Bestätigung bei der eigenen Bank |
| Prüfung des Mandats durch die Zahlstelle | nein | ja, vor jeder Belastung |
| Erstattung einer autorisierten Lastschrift | innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen | ausgeschlossen |
| Erstattung einer nicht autorisierten Lastschrift | innerhalb von 13 Monaten | innerhalb von 13 Monaten |
Widerruf und Rückgabe
Eine einzelne Lastschrift kann der Zahlungspflichtige bis zum Ende des Geschäftstags vor dem Fälligkeitstag widerrufen (§ 675p Abs. 2 BGB).
Weist das Konto keine Deckung auf, kann die Zahlstelle die Lastschrift zurückgeben (Rücklastschrift). Die Kosten trägt in der Regel der Zahlungspflichtige.
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