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Finanzmanagement - Scheckverkehr

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Finanzmanagement

Scheckverkehr

Ein Scheck ist die schriftliche Anweisung des Ausstellers an sein Kreditinstitut, einem Dritten bei Vorlage einen bestimmten Betrag zulasten seines Kontos auszuzahlen. Hierbei handelt es sich um eine Verfügung über Buchgeld. 

Bei einem Barscheck stellt der Zahlungspflichtige (= Aussteller) einen Scheck aus und übergibt ihn an den Zahlungsempfänger. Dieser legt den Scheck bei der Bank des Zahlungspflichtigen (= bezogenes Kreditinstitut) vor. Diese Bank verfügt die Zahlung an den Empfänger in bar und belastet den Zahlungspflichtigen, also den Aussteller.

Legt der Zahlungsempfänger den Scheck bei einer anderen Bank vor (z.B. seiner Hausbank), erhält er den Betrag auf das Konto gutgeschrieben und nicht bar ausgezahlt.

Darüber hinaus kann ein Scheck auch an einen anderen Gläubiger als Zahlungsmittel weitergegeben werden.