Die genannten Transaktionskosten sind nach IFRS als Abzug vom Eigenkapital zu erfassen (IAS 32.37). Bei einer AG werden die Emissionskosten meist bei der Kapitalrücklage gekürzt und also vom Agio abgezogen.
Die Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals sind nach deutschem Handelsrecht ausschließlich in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendung zu erfassen. Sie dürfen nicht aktiviert werden (§ 248 HGB).
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