Die Zielsetzung einer nach IDW PS 980 durchgeführten Prüfung liegt als Systemprüfung nicht in dem Erkennen von einzelnen Regelverstößen. Daher ist sie nicht darauf ausgerichtet, Sicherheit über die tatsächliche Einhaltung von steuerrechtlichen Vorschriften im Einzelfall zu erreichen. Dabei legt das Unternehmen im Prüfungsauftrag fest, welche Art von Prüfungsurteil getroffen werden soll.
Die Berichterstattung über die Prüfung erfolgt in einem Prüfungsbericht. Darin findet sich eine Darstellung des Prüfungsauftrags, eine Darstellung von Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung und ggf. Prüfungsfeststellungen, sowie das Prüfungsurteil, als Anlage zum Prüfungsbericht die Tax CMS-Beschreibung des Unternehmens.
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