Das bis zum Veranlagungszeitraum 2000 geltende körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren wurde ab 2001 umgestellt auf das sog. Halbeinkünfteverfahren (welches ab 2008 wiederum als Teileinkünfteverfahren erscheint). Wir unterscheiden
- Körperschaftsteuerminderungen und
- Körperschaftsteuererhöhungen.
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Teileinkünfteverfahren und Abgeltungsteuer
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