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Körperschaftsteuer für Bibus - Antwort zu Finanzielle Eingliederung

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Körperschaftsteuer für Bibus

Antwort zu Finanzielle Eingliederung

Eine finanzielle Eingliederung liegt vor, wenn der Organträger über eine Mehrheit der Stimmrechte bei der Organgesellschaft verfügt. Diese Mehrheit kann mittelbar oder unmittelbar sein. Eine mittelbare Mehrheit wird allerdings nur dann berücksichtigt, wenn bei jeder Zwischengesellschaft mehr als die Hälfte der Stimmrechte gehalten wird.