§ 8 EStG regelt den Begriff der Einnahmen. Bei Einnahmen handelt es sich um alle Güter in Geld oder in Geldeswert bestehen. Mithin muss Kausalität, sprich ein Zusammenhang, zwischen dem Zufluss und der Einkunftsart bestehen, da aus § 8 I 1 EStG die Formulierung „im Rahmen einer der Einkunftsart“ hervorgeht.
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