Es handelt sich nach § 39b II EStG um folgende Beträge:
GrundFreibetrag
8.652 € (Steuerklassen I, II und IV) / Rechtsstand 2017: 8.820€ / Rechtsstand 2018: 9.000€
17.304 € (Steuerklasse III) / Rechtsstand 2017: 17.640 / Rechtsstand 2018: 18.000
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a EStG)
1.000 € von den Einnahmen aus aktivem Beschäftigungsverhältnis
102 € von Versorgungsbezügen gem. § 19 II (Steuerklassen I – IV)
Sonderausgaben-Pauschbetrag nach § 10c I EStG
36 € (Steuerklassen I, II, IV)
72 € (Steuerklasse III)
Vorsorgepauschale nach § 10c II – V EStG
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem. § 24b EStG
1.908 € (nur in der Steuerklasse II)
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