Die Müller-AG wendet zur Bewertung ihrer Maschinen das Neubewertungsmodell an. Der Buchwert einer Maschine liegt am Ende des Jahres 00 bei 250.000 €. Eine Neubewertungsrücklage wurde gebildet in Höhe von 60.000 €. Am 10.1.01 wird die Maschine unerwarteterweise verkauft. Es kommt zu einem Verkaufspreis und zu einem Zufluss aufs Bankkonto in Höhe von
a) 250.000 € bzw.
b) 210.000 €.
Umsatzsteuer soll nicht berücksichtigt werden. Wie wird in den beiden Fällen a) und b) jeweils gebucht?
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