Expertentipp
Ein Ausnahmefall stellt die Veranlagung von Angestellten dar. Nach der Bearbeitung dieses Kapitels wissen Sie, wann Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt werden. Insbesondere sollen Sie den sogenannten Härteausgleich beschreiben können.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Anhang
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Anhang (Bestandteile des IFRS-Jahresabschlusses) aus unserem Online-Kurs Bilanz nach IAS / IFRS (Internationale Rechnungslegung) interessant.
-
Bewertung des Vermögens
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Bewertung des Vermögens aus unserem Online-Kurs Bilanz nach Handelsrecht interessant.