Merke
Sie sollen nach Durcharbeiten dieses Kapitels wissen, wie man einen Vermögensgegenstand oder eine Schuld in der Bilanz bewertet. Hierbei ist insbesondere wichtig, dass Sie das Höchst- und das Niederstwertprinzip kennen sowie die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Weiter sollten Sie die einzelnen Verfahren der planmäßigen Abschreibungen kennen und entscheiden, wann (d.h. ob) eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen ist.
Im vorliegenden Kapitel Bewertung (= Bilanzierung der Höhe nach) behandeln wir die Frage, mit welchem Betrag eine Sache in die Bilanz Eingang findet.
Merke
- Höchstwertprinzip
- Niederstwertprinzip.
Das Höchstwertprinzip besagt, dass ein Gegenstand höchstens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert werden darf. Das Niederstwertprinzip hingegen greift, wenn der Gegenstand bereits aktiviert ist und beantwortet die Frage, wie man mit Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen) umgehen muss. Das Niederstwertprinzip (was ausschließlich zu möglichen außer(!)planmäßigen Abschreibungen führt) existiert in doppelter Ausführung:
strenges Niederstwertprinzip
gilt für das Umlaufvermögen (§ 253 IV 1 HGB) und
gemildertes Niederstwertprinzip
gilt für das Anlagevermögen (§ 253 III 5, 6 HGB).
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