Bei den Sonderfällen sind folgende Arten sonstige Leistungen zu unterscheiden:
sonstige Leistungen nach § 3a III UStG,
sonstige Leistungen nach § 3a IV UStG
sonstige Leistungen nach § 3b UStG.
Zu jenen des § 3a III UStG:
Bei den sonstigen Leistungen nach § 3a III UStG gilt folgende Übersicht:
in Zusammenhang mit einem Grundstück
Belegenheitsort (§ 3a III Nr. 1 S. 1 UStG)
kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittels
Übergabeort (§ 3a III Nr. 2 S. 1 UStG)
Veranstaltungsleistungen und Restaurationsleistungen
Veranstaltungsleistungen Tätigkeitsort (§ 3a III Nr. 3 a UStG)
Restaurationsleistungen Tätigkeitsort (§ 3a III Nr. 3 b UStG)
bestimmte Werkleistungen und Begutachtungen
an Nicht-Unternehmer (§ 3a III Nr. 3 c UStG)
Tätigkeitsort
an Unternehmer
Empfängersitzort
Vermittlungsleistungen
an Nicht-Unternehmer
Vermittlungsort (§ 3a III Nr. 4 UStG)
an Unternehmer
Empfängersitzort (§ 3a II 1 UStG)
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Veranstaltungsleistungen und Restaurationsleistungen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Veranstaltungsleistungen und Restaurationsleistungen (Arten von Umsätzen) aus unserem Online-Kurs Umsatzsteuer für Bibus interessant.
-
Bestimmte Werkleistungen und Begutachtungen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Bestimmte Werkleistungen und Begutachtungen (Arten von Umsätzen) aus unserem Online-Kurs Umsatzsteuer für Bibus interessant.