Man muss zwei Schritte unterscheiden, nämlich
- ob Vorsteuer abgezogen werden darf, und
- ob Vorsteuer nur eingeschränkt abzugsfähig ist.
Nachdem grundsätzliche Fragen darüber entscheiden, ob überhaupt eine Vorsteuer abgezogen werden darf (wenn eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis vorliegt, die von einem Unternehmer ausgestellt wurde und dass die Leistung für das Unternehmen des Leistungsempfängers bezogen wurde), muss im nächsten Schritt geklärt werden, ob die Vorsteuer möglicherweise nur eingeschränkt abzugsfähig ist. Es existieren
- aufwandsartenbezogene Einschränkungen und
- umsatzartenbezogene Einschränkungen
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