Die vorliegenden Einschränkungen bzgl. des Vorsteuerabzugs basieren zum großen Teil auf Fiktionen bzgl. der Umsätze. Die umsatzartenbezogenen Vorsteuerabzüge, bzw. genauer gesagt die zugehörigen Umsätze, lassen sich folgendermaßen systematisieren:
steuerbare Umsätze
- steuerpflichtig (Vorsteuerabzugsrecht)
- steuerfrei (mit Vorsteuerabzugsrecht und ohne Vorsteuerabzugsrecht)
nicht steuerbare Umsätze
- fiktiv steuerfrei (mit Vorsteuerabzugsrecht und ohne Vorsteuerabzugsrecht)
- fiktiv steuerpflichtig (Vorsteuerabzugsrecht).
Die Vorsteuer ist nun abziehbar in Abhängigkeit der oben genannten Fälle.
Merke
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