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Umsatzsteuer für Bibus - Umsatzartenbezogene Einschränkungen

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Umsatzsteuer für Bibus

Umsatzartenbezogene Einschränkungen

Die vorliegenden Einschränkungen bzgl. des Vorsteuerabzugs basieren zum großen Teil auf Fiktionen bzgl. der Umsätze. Die umsatzartenbezogenen Vorsteuerabzüge, bzw. genauer gesagt die zugehörigen Umsätze, lassen sich folgendermaßen systematisieren:

steuerbare Umsätze

  • steuerpflichtig (Vorsteuerabzugsrecht)
  • steuerfrei (mit Vorsteuerabzugsrecht und ohne Vorsteuerabzugsrecht)

nicht steuerbare Umsätze

  • fiktiv steuerfrei (mit Vorsteuerabzugsrecht und ohne Vorsteuerabzugsrecht)
  • fiktiv steuerpflichtig (Vorsteuerabzugsrecht).

Die Vorsteuer ist nun abziehbar in Abhängigkeit der oben genannten Fälle.

Merke

Hier klicken zum AusklappenDa die Abzugsfähigkeit also mit den Umsätzen zu tun, spricht man von Abzugsumsätzen und Ausschlussumsätzen. Bei Abzugsumsätzen ist die Vorsteuer abziehbar, bei Ausschlussumsätzen ist sie es nicht.