Denise Meurer betreibt in Neuss einen Einzelhandel mit Küchengeräten. Die Umsätze werden nach den allgemeinen Vorschriften des UStG nach vereinbarten Entgelten versteuert. Die USt-Voranmeldung wird monatlich abgegeben. Es ergibt sich bei der USt-Voranmeldung für Dezember 2010 der folgende Tatbestand, der rechtlich noch nicht geklärt ist:
Es wurde eine Mikrowelle für 800 € zzgl. 152 € USt erworben und mit 1.100 € brutto ausgezeichnet. Durch einen Fehler des Verkäufers ist sie aber für nur 920 € verkauft worden. Der Kunde bezahlte bar und ist deshalb nicht weiter bekannt.
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