Denise Meurer betreibt in Neuss einen Einzelhandel mit Küchengeräten. Die Umsätze werden nach den allgemeinen Vorschriften des UStG nach vereinbarten Entgelten versteuert. Die USt-Voranmeldung wird monatlich abgegeben. Es ergibt sich bei der USt-Voranmeldung für Dezember 2010 der folgende Tatbestand, der rechtlich noch nicht geklärt ist:
Einem Angestellten wird ein Gasherd geschenkt, der mit 900 € zzgl. 171 € USt eingekauft wurde. Dabei fielen 25 € Transportkosten an. Der Herd würde im Verkauf 2000 € (brutto) kosten.
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