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Umsatzsteuer für Bibus - Selbständigkeit bei juristischen Personen

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Umsatzsteuer für Bibus

Selbständigkeit bei juristischen Personen

Juristische Personen (z.B. AG und GmbH) sind generell selbstständig tätig. Eine Ausnahme hiervon besteht bei der umsatzsteuerlichen Organschaft (A 2.2 VI 1 UStAE).