Bei der Frage, ob die Leistung durch einen Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens erbracht wurde, ist fraglich, ob ein Gegenstand zum Unternehmens- oder zum Privatvermögen zu zählen ist. Bei einer Leistung an einen Unternehmer muss man nach folgendem Schema vorgehen:
Expertentipp
1. Ist die Leistung an den Unternehmer
a) nur für das Unternehmen (Vorsteuerabzug nach § 15 I UStG oder
b) nicht für das Unternehmen (kein Vorsteuerabzug nach § 15 I UStG) oder
c) sowohl für das Unternehmen als auch für außerunternehmerische Zwecke gedacht (= gemischte Verwendung)?
2. Nur bei Zutreffen von Fall 1c) durchzuführen:
Ist die gemischte Verwendung für
a) den Erwerb, die Herstellung, die Verwendung oder Nutzung einheitlicher Gegenstände?
aa) Nutzung von < 10 % für das Unternehmen (kein Wahlrecht nach § 15 I 2 UStG, kein Vorsteuerabzug nach § 15 I UStG)
ab) Nutzung von mindestens 10 Prozent für das Unternehmen (Wahlrecht, A 15.2c I S. 3 UStAE).
b) oder ist die gemischte Verwendung für die Lieferung vertretbarer Sachen oder für andere sonstige Leistungen (Aufteilung der Vorsteuer, A 15.2c II UStAE).
3. Nur bei Zutreffen von Fall 2. a) ab) durchzuführen:
Zuordnung des Gegenstandes
a) insgesamt für den nicht-unternehmerischen Bereich, (A 15.2c IIb Nr. 2 S. 2 Punkt 2 UStAE),
b) teilweise Zuordnung (A 15.2c IIb Nr. 2 S. 2 Punkt 3 UStAE),
c) insgesamt für den unternehmerischen Bereich (A 15.2c IIb Nr. 2 S. 2 Punkt 1 UStAE)
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