Eine Personengesellschaft des Handelsrechts ist stets selbständig tätig (A 2.2 V 1UStAE).
Ausnahme: Eine nicht rechtsfähige Personenvereinigung kann als kollektiver Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern zwecks Anbietung der Arbeitskraft gegenüber einem gemeinsamen Arbeitgeber unselbständig sein (A 2.2 V 2 UStAE).
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