Eine Lieferung ist eine Leistung, durch welche ein Unternehmer einen Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen.
Der Lieferer verschafft also dem Belieferten die Verfügungsmacht über den gelieferten Gegenstand. Gegenstände, die nach Umsatzsteuergesetz lieferbar sind, sind körperliche Gegenstände aller Art, Sacheinheiten und Sachgesamtheiten, und Wirtschaftsgüter, welche wie Sachen behandelt werden, so zum Beispiel Strom, Wärme, Gas.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Begriff der Lieferung
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Begriff der Lieferung (Arten von Umsätzen) aus unserem Online-Kurs Umsatzsteuer für Bibus interessant.
-
Zeitpunkt der Lieferung
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Zeitpunkt der Lieferung (Arten von Umsätzen) aus unserem Online-Kurs Umsatzsteuer für Bibus interessant.