Als KleinUnternehmer gelten Unternehmer, die im Inland bzw. den Gebieten nach § 1 III UStG ansässig sind und deren Umsatz zzgl. der entsprechenden Umsatzsteuer
- den Betrag von 22.000 € im vorangegangen Kalenderjahr nicht überstieg und
- im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigt.
Wenn man diese Voraussetzungen erfüllt, so wird auf die Erhebung der Umsatzsteuer für Umsätze nach § 1 I Nr. 1 UStG verzichtet.
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