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Umsatzsteuer für Bibus - Lösung spezieller Steuersatz

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Umsatzsteuer für Bibus

Lösung spezieller Steuersatz

Der spezielle Steuersatz (= ermäßigter Steuersatz) ist vorrangig zu prüfen. Er beträgt 7 % der Bemessungsgrundlage und gilt für jene Sachverhalte, die in § 12 II Nr. 1 – 10 UStG abschließend erwähnt sind. Typische Beispiele hierfür sind:

  • Lebensmittel, spezielle Getränke,
  • Bücher,
  • Beförderung im Personennahverkehr.