Lieferungen und sonstige Leistungen sind i.A. nur dann steuerbar, wenn sie gegen Entgelt erfolgen. Die Formulierung „gegen Entgelt“ bedeutet, dass ein „Leistungsaustausch“ gegeben sein muss.
Ein Leistungsaustausch besteht dann, wenn
- zwei unterschiedliche Personen handeln, nämlich ein Leistender und ein Leistungsempfänger, wenn zusätzlich
- der Leistung eine Gegenleistung gegenübersteht und wenn
- Leistung und Gegenleistung in engem Zusammenhang stehen, so dass die Leistung in Erwartung der Gegenleistung erbracht wird.
Ein sog. Innenumsatz ist deswegen kein steuerbarer Umsatz, weil die Personen, welche die Leistungen tauschen, nicht unterschiedlich sind. Vielmehr tauschen bei einem Innenumsatz unterschiedliche Betriebe ein und desselben Unternehmens Leistungen aus.
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