Umsätze sind lediglich dann steuerbar, wenn sie im Inland ausgeführt werden (§ 1 I Nr. 1 UStG). Zum Inland im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gehört das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit einigen Ausnahmen, die nach dem UStG nicht zum Inland gehören: das Gebiet von Büsingen, welches zum Zollgebiet der Schweiz gehört, die Insel Helgoland, die Freihäfen, die Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie die deutschen Schiffe und die deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören.
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