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Abgabenordnung (für Bibus) - Bekanntgabe des Steuerbescheids

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Abgabenordnung (für Bibus)

Bekanntgabe des Steuerbescheids

Der Steuerbescheid kann bekannt gegeben werden an

  • den Steuerpflichtigen selbst

  • an dessen Ehegatten

    • bei Zusammenveranlagung

  • an dessen gesetzlichen Vertreter

  • an dessen Steuerberater.