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Finanzmanagement - Mezzanine Finanzierungsformen

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Mezzanine Finanzierungsformen

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Unter mezzaninen Finanzierungsformen versteht man Finanzierungsformen, die eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital darstellen.

Hinweis

Hinweis zum Video: Auf Gewinnanteile des typisch stillen Gesellschafters fällt Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag an (Ausnahmen bei nahestehenden Personen, § 32d Abs. 2 EStG). Beim Unternehmen sind die Gewinnanteile Betriebsausgaben, werden aber gewerbesteuerlich zu einem Viertel hinzugerechnet (§ 8 Nr. 1 Buchst. c GewStG). Atypisch still ist ein Gesellschafter, der auch an den stillen Reserven beteiligt ist bzw. Mitspracherechte hat; er ist steuerlich Mitunternehmer.

An Fremdkapital erinnern vor allem die befristete Laufzeit, der feste Rückzahlungsanspruch und erfolgsunabhängige Zinszahlungen.

Eigenkapitalähnliche Elemente bestehen in der Nachrangigkeit der Forderungen der Kapitalgeber gegenüber den übrigen Kapitalgebern sowie in einer erfolgsabhängigen Vergütung.

Welche Merkmale überwiegen, hängt von der Ausgestaltung ab. Häufig besteht die Vergütung aus einem festen Basiszins und einem erfolgsabhängigen Bestandteil (z. B. Gewinnbeteiligung oder Equity-Kicker).

Durch Mezzanine-Finanzierungen soll die Kapitalbasis eines Unternehmens durch eigenkapitalähnliche Mittel ohne Änderung der Beteiligungsverhältnisse gestärkt werden. Ziel ist die Zuführung von Kapital bei gleichzeitiger steuerlicher Abzugsfähigkeit der hierfür gezahlten Vergütungen (wie bei Fremdkapital). Bei Genussrechten mit Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös ist die Vergütung allerdings nicht abziehbar (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).

Zu den mezzaninen Finanzierungsformen gehören vor allem (Rahmenplan 4.3.9):

  • Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen

  • stille Beteiligungen (typisch und atypisch)

  • Genussscheine bzw. Genussrechte

Asset Backed Securities, die anschließend behandelt werden, sind keine Mezzanine-Finanzierung, sondern eine Sonderform der Fremdfinanzierung (Verbriefung von Forderungen).

Nachrangdarlehen

Beim Nachrangdarlehen tritt der Darlehensgeber mit seinem Rückzahlungsanspruch im Insolvenz- oder Liquidationsfall hinter alle anderen Gläubiger zurück (Rangrücktritt, vgl. § 39 Abs. 2 InsO). Wegen des höheren Risikos ist der Zins höher als bei einem normalen Darlehen; häufig wird zusätzlich ein erfolgsabhängiger Bestandteil oder ein Equity-Kicker (z. B. Recht auf Erwerb von Anteilen) vereinbart. Ratingagenturen und Banken rechnen Nachrangdarlehen häufig dem wirtschaftlichen Eigenkapital zu; bilanziell bleibt es Fremdkapital, die Zinsen sind Betriebsausgaben (gewerbesteuerlich zu einem Viertel hinzuzurechnen, § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG). Beim partiarischen Darlehen erhält der Darlehensgeber statt oder neben einem festen Zins einen Anteil am Gewinn, ohne Gesellschafter zu werden.

Merke

Kennzahl aus der Formelsammlung:

EBT + Mezzanine-Verzinsung + Mezzanine-Nachzahlung + Mezzanine-Equity-Kicker = EBT vor Mezzanine

EBT-vor-Mezzanine-Rate in % = EBT vor MezzanineUmsatzerlöse × 100

Die Kennzahl zeigt die Ertragskraft des Unternehmens vor den Kosten des Mezzanine-Kapitals.

Beispiel

EBT 250.000 €, Mezzanine-Verzinsung 90.000 €, Mezzanine-Nachzahlung 10.000 €, kein Equity-Kicker, Umsatzerlöse 3.500.000 €:
EBT vor Mezzanine = 250.000 + 90.000 + 10.000 = 350.000 €
EBT-vor-Mezzanine-Rate = 350.0003.500.000 × 100 = 10 %