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Finanzmanagement - Nichtdokumentäre Zahlungen

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Nichtdokumentäre Zahlungen

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Überweisungen von Gebietsansässigen an Gebietsfremde werden heute elektronisch abgewickelt: innerhalb des SEPA-Raums als SEPA-Überweisung bzw. SEPA-Echtzeitüberweisung, in andere Länder als Auslandsüberweisung über das SWIFT-Netz der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication. Über SWIFT tauschen mehr als 11.000 Banken und Finanzinstitute in über 200 Ländern und Gebieten standardisierte, beleglose Zahlungsnachrichten aus. Das Geld selbst wird über Konten bei Korrespondenzbanken verrechnet.

Hinweis

Eine andere Bezeichnung für nichtdokumentären Zahlungsverkehr in der Außenhandelsfinanzierung ist Clean Payment.

Zahlungsbedingungen beim Clean Payment

Beim nichtdokumentären Zahlungsverkehr hängt das Risiko vom Zeitpunkt der Zahlung ab:

  • Vorauszahlung bzw. Anzahlung: Der Importeur zahlt vor der Lieferung. Das Risiko liegt beim Importeur (die Ware wird nicht oder mangelhaft geliefert).

  • Zahlung gegen offene Rechnung: Der Exporteur liefert, und der Importeur zahlt erst nach Erhalt von Ware und Rechnung. Das Risiko liegt beim Exporteur (Zahlungsausfall, Länder- und Transferrisiko).

Wird in fremder Währung fakturiert, kommt das Wechselkursrisiko hinzu. Es trägt die Seite, deren Forderung oder Verbindlichkeit auf die fremde Währung lautet.

Besonders relevant für Zahlungen im Ausland sind die beiden Nummern IBAN und BIC.

IBAN

IBAN steht für „International Bank Account Number“. Sie ist im SEPA-Raum seit 2016 auch für Inlandszahlungen vorgeschrieben. Eine IBAN ist eine international eindeutig zuordnungsbare Bankkontonummer, die sich aus einem Ländercode (z. B. DE für Deutschland), einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammensetzt. Die IBAN wird vor allem im SEPA-Raum eingesetzt. Viele andere Länder wie z. B. die USA verwenden das System nicht.

BIC

Die Abkürzung BIC stand ursprünglich für „Bank Identifier Code“. Heute steht die Abkürzung für „Business Identifier Code“ (auch SWIFT-Code). Der BIC ist ein international standardisierter Code, mit dem sich jedes Kreditinstitut weltweit eindeutig identifizieren lässt. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums genügt seit 2016 die IBAN. Bei Zahlungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist zusätzlich der BIC der Empfängerbank anzugeben, auch bei SEPA-Zahlungen z. B. in die Schweiz; außerhalb des SEPA-Raums tritt an die Stelle der IBAN ggf. die nationale Kontonummer.

Entgeltregelung

Bei Auslandsüberweisungen wird festgelegt, wer die Bankentgelte trägt:

  • OUR: Alle Entgelte trägt der Auftraggeber.

  • SHA (shared): Jede Seite trägt die Entgelte ihrer Bank.

  • BEN (beneficiary): Alle Entgelte trägt der Empfänger; sie werden vom überwiesenen Betrag abgezogen.

Liegen beide Banken im Europäischen Wirtschaftsraum, gilt zwingend SHA, unabhängig von der Währung (§ 675q Abs. 3 BGB).

Beispiel

Die E-GmbH erhält aus den USA eine Zahlung über 20.000 USD mit der Weisung SHA. Eine zwischengeschaltete Korrespondenzbank zieht 10 USD ab, die Bank der E-GmbH berechnet 15 USD. Die E-GmbH erhält 20.000 USD − 10 USD − 15 USD = 19.975 USD. Bei OUR hätte der Auftraggeber alle Entgelte getragen, und der volle Betrag von 20.000 USD wäre angekommen.

Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung

Inländer müssen Zahlungen, die sie von Ausländern erhalten oder an Ausländer leisten, der Deutschen Bundesbank melden (§ 67 Abs. 1 AWV). Nicht meldepflichtig sind u. a. Zahlungen bis 50.000 € (bis 31.12.2024: 12.500 €) und Zahlungen für die Einfuhr, Ausfuhr oder Verbringung von Waren (§ 67 Abs. 2 AWV). Die Meldung ist bis zum siebten Werktag des Folgemonats einzureichen (§ 71 AWV).

Das letzte Kapitel ist nun auch abgeschlossen und damit grundsätzlich der komplette Kurs „Finanzmanagement“. Um das Gelernte zu wiederholen, können in den folgenden zwei Kapiteln Wiederholungsaufgaben und Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung bearbeitet werden.