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Finanzmanagement - Dokumentäre Zahlungen

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Finanzmanagement

Dokumentäre Zahlungen

Beim dokumentären Zahlungsverkehr werden im Rahmen von Außenhandelsgeschäften Urkunden und Wertpapiere eingesetzt, um einseitige Leistungserbringungen zu verhindern.

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Die wichtigsten Urkunden beim dokumentären Zahlungsverkehr sind:

  • Handelsfaktura
  • Konnossement
  • Ladeschein
  • Frachtbrief
  • Ursprungszeugnis
  • Zollfaktura
  • Warenverkehrsbescheinigung
  • Transportversicherungspapiere
  • Lagerhaltungspapiere

Handelsfraktura: Ist auf den Namen des Auftraggebers ausgestellt und enthält bspw. Angaben zu Gewicht, Menge, Preis, Größe und Qualität der Handelsware. Der in der Handelsfaktura genannte Preis darf den Betrag im Dokumentenakkreditiv nicht übersteigen.

Konnossement: Ist ein Seefrachtbrief, mit dem der Verfrachter bestätigt, dass er die Ladung übernommen hat. Darüber hinaus ist das Konnossement ein Wertpapier, das anstelle der Waren zum Verkauf oder zur Verpfändung übergeben werden kann. Im Konnossement ist im Regelfall neben dem Verfrachter, dem Kapitän, der Name und die Nationalität des Schiffes sowie der Lade- und Löschhafen angegeben.

Ladeschein: Ist die in der Binnenschifffahrt verwendete Form des Konnossements.

Frachtbriefe: Begleitet Waren im Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr. Gemäß § 408 HGB enthält ein Frachtbrief u. a. Angaben zum Frachtführer und der Stelle und dem Tag der Übernahme des Frachtguts sowie die für die Ablieferung vorgesehene Stelle. Ein Frachtbrief berechtigt den Absender, über die Ware auch nach Versendebeginn zu verfügen. Er kann insbesondere verlangen, dass der Frachtführer das Gut nicht weiterbefördert oder es an einen anderen Bestimmungsort, an eine andere Ablieferungsstelle oder an einen anderen Empfänger abliefert (§ 418 Abs. 1 HGB).

Ursprungszeugnis: Beschleunigt die Herkunft der betreffenden Ware. Die Urkunde hat vor allem für die zolltechnische Behandlung Bedeutung und wird im Regelfall im Ursprungsland der Ware ausgestellt.

Zollfaktura: Ist eine Rechnung, die mit einem Ursprungsvermerk versehen ist. Es ist also dokumentiert, aus welchem Land die Ware kommt. Aufgrund des in der Zollfaktura angegebenen Warenwerts und des Ursprungsvermerks kann im Bestimmungsland die Verzollung vorgenommen werden.

Warenverkehrsbescheinigung: Ist ein Dokument, welches im Warenverkehr mit Staaten, mit denen die EU Handelsabkommen geschlossen hat, bzw. mit Staaten, die der EU assoziiert sind, verwendet wird. Mit dieser Bescheinigung wird der Ursprung der Ware dokumentiert. Standardmäßig wird als Warenverkehrsbescheinigung der Vordruck EUR.1 verwendet. In dem Formular sind u. a. Angaben zum Exporteur, zum Empfänger und zu der Ware selbst zu machen.

Transportversicherungspapiere: Werden entweder als Einmalpolice für Zwecke eines einmaligen Transports oder als Generalpolice abgeschlossen. Generalpolicen stellen einen Rahmenvertrag für mehrmalige Transporte mit gleichartigem Risiko dar. Auf der Basis dieses Rahmenvertrages werden Versicherungszertifikate für die einzelnen Transportvorgänge ausgestellt.

Lagerhaltungspapiere: Werden vom Lagerhalter erstellt und weisen die ordnungsgemäße Einlagerung der Handelsware nach.