Ein Scheck enthält
kaufmännische Bestandteile.
Merke
Gesetzliche Merkmale eines Schecks
Ein Scheck muss gemäß Art. 1 des Scheckgesetzes (ScheckG) die folgenden Aspekte enthalten:
1. Scheckklausel: Das Wort „Scheck“ muss auf dem Papier genannt sein
2. Unbedingte Anweisung, eine bestimmte Summe zu zahlen
3. Bezogenes Kreditinstitut: Kreditinstitut, das den Scheck einlösen muss
4. Zahlungsort
5. Tag und Ort der Ausstellung
6. Unterschrift des Ausstellers
Schecks sind nur solche Zahlungsanweisungen, die die wesentlichen gesetzlichen Bestandteile enthalten. Mit anderen Worten: Erst die wesentlichen gesetzlichen Bestandteile machen ein Wertpapier zu einem „Scheck“.
Merke
Kaufmännische Merkmale eines Schecks
Neben den gesetzlichen Merkmalen werden die folgenden kaufmännischen Scheckmerkmale meist durch ein Kreditinstitut gefordert:
7. Schecknummer
8. Kontonummer (IBAN)
9. Bankleitzahl (BIC)
10. Geldbetrag in Buchstaben und Ziffern
11. Zahlungsempfänger
12. Überbringerklausel
13. Verwendungszweck
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