SachGeschenke an Geschäftsfreunde sind grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 35 € je Empfänger und Wirtschaftsjahr abzugsfähig (§ 4 V 1 Nr. 1 EStG, R 4.10 II-IV EStR).
Merke
Beispiel
Da die Freigrenze von 35 € unterschritten wird, darf das Geschenk im Werte von 20 € als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Man beachte den § 4 VII EStG. Hier wird verlangt, dass u.A. die Aufwendungen für Geschenke einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen sind. Geschieht dies nicht, sind sie komplett nicht abzugsfähig, selbst wenn die Freigrenze von 35 € nicht überschritten wird!
Beispiel
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