Bei den sonstigen Leistungen nach § 3a III UStG gilt, wie oben angedeutet, folgende Übersicht:
in Zusammenhang mit einem Grundstück
Belegenheitsort (§ 3a III Nr. 1 S. 1 UStG)
kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittels
Übergabeort (§ 3a III Nr. 2 S. 1 UStG)
Veranstaltungsleistungen und Restaurationsleistungen
Tätigkeitsort (§ 3a III Nr. 3 Buchst. b) UStG)
bestimmte Werkleistungen und Begutachtungen
an Nicht-Unternehmer
Tätigkeitsort
an Unternehmer
Empfängersitzort
Vermittlungsleistungen
an Nicht-Unternehmer
Vermittlungsort (§ 3a III Nr. 4 UStG)
an Unternehmer
Empfängersitzort (§ 3a II 1 UStG)
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