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Umsatzsteuer für Bibus - Lösung Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet

Kursangebot | Umsatzsteuer für Bibus | Lösung Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet

Umsatzsteuer für Bibus

Lösung Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet

Der zweite große Tatbestand, der Umsatzsteuer auslöst, ist die Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet. Hierunter versteht man die

  • Einfuhr
  • von Gegenständen
  • aus dem Drittlandsgebiet
  • in das Inland oder
  • in die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg (§ 1 I Nr. 4 UStG).