Unter der Scheckfähigkeit versteht man aktive und passive Scheckfähigkeit.
Aktive Scheckfähigkeit: Fähigkeit, Schecks zu ziehen. Dies können z.B.
voll geschäftsfähige, natürliche Personen
alle juristischen Personen
Personenhandelsgesellschaften (OHG und KG)
Passive Scheckfähigkeit: Möglichkeit, Schecks auf sich ziehen zu lassen. Dies sind in Deutschland nur:
Kreditinstitute
die Zentralbank
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