Folgende Bilanzpositionen sind von der Schuldenkonsolidierung betroffen:
eingeforderte ausstehende Einlagen,
geleistete bzw. erhaltene Anzahlungen,
Ausleihungen an verbundene Unternehmen,
Forderungen gegen verbundene Unternehmen,
sonstige Vermögenswerte,
sonstige Wertpapiere,
Rechnungsabgrenzungsposten,
Rückstellungen,
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen,
Eventualverbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse.
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