Vor der KapitalKonsolidierung werden die Bilanzpositionen auf Tageswerte umbewertet. Alle stillen Reserven und alle stillen Lasten werden aufgelöst, auch jene, die den „anderen“ Gesellschaftern zuzurechnen sind. Der Buchungssatz der Neubewertung lautet
Beispiel
Anlagevermögen 50
Umlaufvermögen 100 an Rücklagen 150
Dann ist fraglich, wie mit den Minderheitsgesellschaftern umzugehen ist. Man rechnet den Minderheitenanteil am neubewerteten Kapital aus als
Anteile anderer
Gesellschafter = Minderheitenquote·neubewertetes Eigenkapital
= 0,2·(400 + 400 + 150)
= 190.
Auch deren Anteil an den stillen Reserven in Höhe von 0,2·150 = 30 ist in den 190 drin! Die Kapitalkonsolidierung läuft gegen das neubewertete Eigenkapital:
1.000 – 0,8·(400 + 400 + 150) = 240.
Also ist der Buchungssatz für die Kapitalkonsolidierung:
Beispiel
Goodwill 240
Gezeichnetes Kapital 400
Rücklagen (400+150) 550 an Beteiligung 1.000
Anteile anderer
Gesellschafter 190.
Man erhält damit
Hinweis
Zur besseren Darstellung, Tabelle bitte anklicken.
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