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Umsatzsteuer für Bibus - Ort der sonstigen Leistung

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Umsatzsteuer für Bibus

Ort der sonstigen Leistung

Für den Ort einer sonstigen Leistung gibt es eine

  • Grundsatzregelung und
  • Sonderfälle.

Bei den Sonderfällen unterscheiden wir

sonstige Leistungen nach § 3a III UStG

  • sonstige Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück
  • kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln
  • Veranstaltungsleistungen und Restaurationsleistungen
  • bestimmte Werkleistungen und Begutachtungen
  • Vermittlungsleistungen

sonstige Leistungen nach § 3a IV UStG

sonstige Leistungen nach § 3b UStG.