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Umsatzsteuer für Bibus - Gegenstände und sonstige Leistungen, die nachträglich in ein Wirtschaftsgut eingehen

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Umsatzsteuer für Bibus

Gegenstände und sonstige Leistungen, die nachträglich in ein Wirtschaftsgut eingehen

Hierunter fassen wir die nachträglich in ein Wirtschaftsgut eingehenden Gegenstände, wenn diese Gegenstände dabei ihre körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verlieren (§ 15a III UStG). Die Berichtigung der Vorsteuer ist auch für Gegenstände, welche nachträglich in ein Wirtschaftsgut eingehen, erforderlich.

Beispiel

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Einbau einer neuen Tür in ein Gebäude, Einbau eines Katalysators in ein Auto.

Darüber hinaus geht es hierbei auch um sonstige Leistungen, welche an einem Gegenstand ausgeführt werden.

Beispiel

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Ein Motorrad, welches für den Betrieb genutzt wird, wird neu lackiert.

Bei der Vorsteuerberichtigung sind mehrere Gegenstände oder mehrere sonstige Leistungen zu einem einzigen Berichtigungsobjekt zusammenzufassen (§ 15a III 2 UStG, A 15a.6 UStAE). Wichtig ist hier, dass sämtliche Leistungen in zeitlichem Zusammenhang stehen und dem Erhalt bzw. der Verbesserung des Wirtschaftsguts dienen. Hiervon kann man allerdings ausgehen, wenn die verschiedenen Leistungen von unterschiedlichen Unternehmern

  • für ein bewegliches Wirtschaftsgut

    • innerhalb von drei Monaten,

  • für ein unbewegliches Wirtschaftsgut

    • innerhalb von sechs Kalendermonaten

bezogen wurden.